Farbstoff C. I.

Farbstoff (C. I.)

Farbstoffe müssen als Inhaltsstoffe in der INCI-Liste aufgeführt werden. Hierbei werden den Farbstoffen Color Index (CI) Nummern zugewiesen. Dieser Index setzt sich zusammen aus der Abkürzung C. I. mit einer nachfolgenden Zahl. Hierbei steht z.B. C.I. 47005 für die Natriumsalze des gelben Chinolinfarbstoffs, der auch unter der Bezeichnung E 104 für Lebensmittel bekannt ist. Er gehört also zu der Gruppe der Lebensmittelfarbstoffe. Diese werden in der Regel künstlich, also synthetisch hergestellt. Nicht alle Lebensmittelfarbstoffe dürfen in Naturkosmetik verwendet werden.

Eine weitere Gruppe von Farbstoffen sind die sogenannten Azofarbstoffe. Diese sind nicht für Naturkosmetikprodukte einsetzbar. Zusätzlich gibt es noch glitzernde Farbpigmente, die durch dekorative Kosmetik wie Lippenstift, Make Up oder Lidschatten bekannt sind. Hierzu gehört z.B. auch das Schichtsilikat Glimmer (INCI: C.I. 77019 oder Mica). Allerdings wird der Abbau von Mica immer wieder mit Kinderarbeit und schlechten Arbeitsbedingungen in Verbindung gebracht.

Es gibt auch natürliche Farbstoffe. Zu diesen gehören pflanzliche, tierische und mineralische Farbstoffe. Unter anderem können z.B. Indigo (blau), Carotinoide (gelb bis rot), Chlorophyll (grün) oder Kohle (schwarz) aus Pflanzen gewonnen werden. Vertreter der mineralischen Farbstoffe sind farbige Oxide. Eine Variation der Mineralstoffe und Spurenelemente führt zu einer Palette an unterschiedlichen Farben. Diese natürlichen Farbstoffe sind für den Einsatz in Naturkosmetik geeignet.

 

[1] Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel, Europäische Union, 2009. (INCI, Kennzeichnung)

[2] B. Bräutigam, Kosmetik selbst gemacht - Das Rohstofflexikon, Anaconda Verlag, 2013.

[3] Utopia, https://utopia.de/ratgeber/mica-problematisches-mineral-fuer-glitzerkosmetik-kinderarbeit-inklusive/, 21.10.2022.

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